Monatstermine am 31.: Wenn der Zielmonat kürzer ist
Ein Termin am 31. lässt sich nicht in jedem Monat mit derselben Tageszahl fortsetzen. Auf den Januar folgt der kürzere Februar, auf den März der April mit 30 Tagen. Wer Monate zu einem Datum addiert, braucht deshalb eine Regel für Tageszahlen, die im Zielmonat fehlen. Für die hier beschriebene Monatsrechnung gilt: Fehlt der ursprüngliche Tag im Zielmonat, wird das Ergebnis auf dessen letzten vorhandenen Tag gekürzt. So bleibt das Ergebnis innerhalb des berechneten Monats. Aus einem fehlenden 31. wird je nach Monat der 30., der 29. oder der 28.
Wie die Kürzung am Monatsende funktioniert
Die Rechnung beginnt mit dem Zielmonat. Bei einem Monat Abstand wird vom Januar zum Februar gewechselt, bei zwei Monaten zum März. Anschließend wird geprüft, ob die Tageszahl des Ausgangsdatums dort vorkommt. Ist sie vorhanden, bleibt sie erhalten. Ist sie zu groß, setzt die Monatsende-Regel den letzten Kalendertag dieses Monats ein. Der 31. März plus einen Monat ergibt deshalb den 30. April. Der 31. Juli plus einen Monat ergibt dagegen den 31. August, denn der August hat ebenfalls 31 Tage. Eine Kürzung ist dort nicht erforderlich.
Die Grenze bildet immer die tatsächliche Länge des Zielmonats. April, Juni, September und November haben jeweils 30 Tage. Januar, März, Mai, Juli, August, Oktober und Dezember haben jeweils 31 Tage. Der Februar hat in einem gewöhnlichen Jahr 28 und in einem Schaltjahr 29 Tage. Das betrifft neben Terminen am 31. auch solche am 30. oder 29. Ein Ausgangsdatum am 30. Januar wird bei einem Monat Abstand im gewöhnlichen Jahr zum 28. Februar. Ein Datum am 28. bleibt dagegen in jedem Zielmonat möglich.
Der Februar und die Rolle des Jahres
Beim Februar entscheidet das Jahr über den letzten vorhandenen Tag. Der 31. Januar 2025 plus einen Monat ergibt nach der Kürzungsregel den 28. Februar 2025. Dieselbe Rechnung mit dem 31. Januar 2024 führt zum 29. Februar 2024. Auch der 29. Januar zeigt den Unterschied: Im Februar 2024 ist der 29. vorhanden und kann unverändert übernommen werden, im Februar 2025 muss auf den 28. gekürzt werden. Das vollständige Ausgangsdatum einschließlich Jahreszahl ist daher nötig, wenn das Ergebnis eindeutig bestimmt werden soll.
Im gregorianischen Kalender sind durch vier teilbare Jahre grundsätzlich Schaltjahre. Für volle Jahrhundertjahre gibt es eine Ausnahme: Sie sind nur dann Schaltjahre, wenn sie auch durch 400 teilbar sind. Deshalb war 2000 ein Schaltjahr, während 2100 keines sein wird. Für die Monatsrechnung ergibt sich daraus keine zusätzliche Art der Kürzung. Zunächst steht fest, wie viele Tage der betreffende Februar hat; danach wird dieselbe Regel wie bei jedem anderen Zielmonat angewendet. Die Tageszahl bleibt erhalten, soweit sie innerhalb dieser Monatsgrenze liegt.
Monate sind keine feste Anzahl von Tagen
Einen Monat zu addieren bedeutet bei dieser Rechnung, den Monat im Kalender zu verschieben. Es bedeutet nicht, stets 30 oder stets 31 Tage weiterzuzählen. Vom 31. Januar 2025 bis zum 28. Februar 2025 vergehen 28 Tage. Vom 31. März bis zum 30. April sind es 30 Tage, vom 31. Juli bis zum 31. August 31 Tage. Alle drei Beispiele beschreiben einen Abstand von einem Kalendermonat nach derselben Kürzungsregel. Die unterschiedliche Anzahl vergangener Tage folgt aus den unterschiedlichen Monatslängen und dem jeweiligen Ergebnisdatum.
Auch beim Subtrahieren von Monaten wird der Zielmonat geprüft. Der 31. Mai minus einen Monat führt zum 30. April, weil es keinen 31. April gibt. Der 31. März 2025 minus einen Monat führt zum 28. Februar 2025. Dabei können verschiedene Ausgangsdaten auf dasselbe Ergebnis fallen: Sowohl der 30. als auch der 31. Januar 2025 ergeben beim Addieren eines Monats den 28. Februar. Aus diesem Ergebnis allein lässt sich die ursprüngliche Tageszahl nicht mehr ablesen. Entsprechend führt das anschließende Subtrahieren eines Monats zum 28. Januar.
Warum wiederholte Schritte andere Ergebnisse liefern können
Für mehrere Monatstermine ist entscheidend, welches Datum als Ausgangspunkt jeder einzelnen Rechnung dient. Vom 31. Januar 2025 aus ergeben zwei Monate in einem Schritt den 31. März 2025. Wird zunächst nur ein Monat addiert, lautet das Ergebnis 28. Februar. Dient dieses gekürzte Datum anschließend als neuer Ausgangspunkt, ergibt ein weiterer Monat den 28. März. Beide Ergebnisse folgen aus derselben Regel, aber aus unterschiedlichen Ausgangsdaten. Zwei einzelne Monatsschritte müssen deshalb nicht dasselbe Ergebnis liefern wie eine direkte Verschiebung um zwei Monate.
Soll eine Terminreihe möglichst beim ursprünglich gewählten 31. bleiben, lässt sich jeder Termin mit dem entsprechenden Monatsabstand vom ursprünglichen Datum aus bestimmen. Ausgehend vom 31. Januar 2025 entstehen dann der 28. Februar, der 31. März und der 30. April. Die Beschreibung der Kürzungsregel legt jedoch für sich genommen keine automatische Behandlung einer Terminserie fest. Außerdem ist ein Termin am letzten Monatstag eine eigene Vorgabe: Der 30. April plus einen Monat ergibt nach der beschriebenen Rechnung den 30. Mai. Der letzte Maitag wäre dagegen der 31.
Monatstermine eindeutig festhalten
Eine eindeutige Notiz enthält das vollständige Ausgangsdatum, den gewünschten Monatsabstand und die Vorgabe für fehlende Tageszahlen. Für eine monatliche persönliche Rückschau könnte sie beispielsweise lauten: „Ausgangspunkt 31. Januar 2025; jeden Folgetermin vom Ausgangsdatum berechnen; fehlt der 31., den letzten vorhandenen Tag verwenden.“ Soll die Rückschau hingegen immer am Monatsende liegen, lässt sich das direkt so festhalten. Vor dem Eintragen hilft die Prüfung dreier Punkte: Welcher Monat ist das Ziel, wie viele Tage hat er, und ist die gewünschte Tageszahl darin vorhanden? Daraus ergibt sich das Datum ohne Mehrdeutigkeit.
Häufige Fragen
Was wird aus dem 31., wenn der Zielmonat nur 30 Tage hat?
Nach der beschriebenen Kürzungsregel wird der letzte vorhandene Tag verwendet. Der 31. März plus einen Monat ergibt daher den 30. April.
Welches Datum ergibt der 31. Januar plus einen Monat?
In einem gewöhnlichen Jahr ergibt sich der 28. Februar, in einem Schaltjahr der 29. Februar. Die Jahreszahl entscheidet über die Länge des Februars.
Sind zwei Monate auf einmal dasselbe wie zweimal ein Monat?
Nicht immer. Der 31. Januar 2025 plus zwei Monate ergibt den 31. März. Zwei einzelne Schritte mit dem jeweiligen Zwischenergebnis als Ausgangsdatum führen über den 28. Februar zum 28. März.
Bleibt ein Termin vom Monatsende automatisch am Monatsende?
Die Kürzungsregel greift nur, wenn die ursprüngliche Tageszahl fehlt. Der 30. April plus einen Monat ergibt deshalb den 30. Mai. Für einen Termin immer am letzten Monatstag muss diese Vorgabe gesondert feststehen.
Gilt die Kürzung auch beim Subtrahieren von Monaten?
Ja. Fehlt die Tageszahl im früheren Zielmonat, wird ebenfalls dessen letzter Tag verwendet. Der 31. Mai minus einen Monat ergibt den 30. April.