Dieser Rechner ermittelt die Zahl der Arbeitstage zwischen zwei Daten und lässt Samstage, Sonntage und Feiertage außen vor, statt einfach die Kalenderspanne auszugeben. In Deutschland ist genau das der heikle Punkt: Nur neun Feiertage gelten bundesweit, alle anderen sind Ländersache. Dieselben zwei Daten ergeben in München eine andere Zahl als in Hamburg — Fronleichnam, Allerheiligen und Mariä Himmelfahrt fehlen im Norden, der Reformationstag im Süden.
Ein Begriff sorgt dabei regelmäßig für Verwirrung: „Werktag“ und „Arbeitstag“ sind nicht dasselbe. Im Bundesurlaubsgesetz sind Werktage alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen — der Samstag zählt also mit. Deshalb entsprechen die gesetzlichen vierundzwanzig Werktage Mindesturlaub bei einer Fünftagewoche zwanzig Arbeitstagen. Wer einen Vertrag liest, sollte prüfen, welcher der beiden Begriffe dort steht.
Nützlich ist die Rechnung überall dort, wo Wochenenden wirklich nicht zählen: Projektpläne, Probezeiten, Lieferfristen, Abrechnungsstichtage. Ergänzend gilt die Regel des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass eine Frist, die auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, erst am nächsten Werktag endet.