Dieses Werkzeug addiert eine gewählte Anzahl Tage zu einem Startdatum und nennt das Ergebnisdatum samt Wochentag, inklusive der Übergänge über Monats- und Jahresgrenzen. Gebraucht wird das ständig: für ein Lieferdatum, für das Ende einer befristeten Regelung, für den Termin, an dem eine Frist abläuft.
Gerechnet wird in Kalendertagen, nicht in Arbeitstagen — eine Spanne von dreißig Tagen enthält also alle Wochenenden und Feiertage, die hineinfallen. Wenn arbeitsfreie Tage übersprungen werden sollen, ist der Werktagsrechner das passende Werkzeug.
Zwei Feinheiten des deutschen Fristenrechts sind dabei nützlich zu kennen. Erstens beginnt eine Frist in der Regel am Tag nach dem auslösenden Ereignis, der Starttag zählt also nicht mit. Zweitens endet eine Frist, die rechnerisch auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, erst am darauffolgenden Werktag — und welcher Tag Feiertag ist, hängt vom Bundesland ab.